Entzug des Führerausweises

Neben einer Busse kann nach einer Anzeige auch Ihr Führerausweis vorübergehend eingezogen werden. Die nachfolgenden Angaben zeigen, mit welchen Administrativ­massnahmen Sie bei deutlichen Geschwindig­keits­überschreitungen rechnen müssen.

Innerorts

Überschreitung um 16-20 km/h

Verwarnung

Überschreitung um 21-24 km/h

1 Monat Entzug (mindestens)

Überschreitung um 25 km/h und mehr

Überschreitung um 25 km/h und mehr

Ausserorts

Überschreitung um 21-25 km/h

Verwarnung

Überschreitung um 26-29 km/h

1 Monat Entzug (mindestens)

Überschreitung um 30 km/h und mehr

Überschreitung um 25 km/h und mehr

Autobahn

Überschreitung um 26-30 km/h

Verwarnung

Überschreitung um 31-34 km/h

1 Monat Entzug (mindestens)

Überschreitung um 35 km/h und mehr

Überschreitung um 25 km/h und mehr

Eine Verwarnung entspricht sinngemäss einer «gelben Karte»: Kommt es innerhalb von zwei Jahren zu einer weiteren einschlägigen Überschreitung, wird der Führerausweis entzogen. Wer bereits mehrfach wegen Überschreitung der Geschwindigkeit aufgefallen ist, muss damit rechnen, dass die Entzugsdauer deutlich länger ausfällt.

Bei besonders hoher oder als gefährlich eingestufter Geschwindigkeit kann die Polizei den Führerausweis unmittelbar vor Ort sicherstellen. In solchen Fällen wird häufig zusätzlich eine verkehrspsychologische Abklärung angeordnet, um Ihre Fahreignung zu überprüfen.

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Im Bereich Q&A finden Sie weitere Antworten zu Bussen, Verfahren und Ausweisentzug.