Entzug des Führerausweises
Neben einer Busse kann nach einer Anzeige auch Ihr Führerausweis vorübergehend eingezogen werden. Die nachfolgenden Angaben zeigen, mit welchen Administrativmassnahmen Sie bei deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen rechnen müssen.
Innerorts
Überschreitung um 16-20 km/h
Verwarnung
Überschreitung um 21-24 km/h
1 Monat Entzug (mindestens)
Überschreitung um 25 km/h und mehr
Überschreitung um 25 km/h und mehr
Ausserorts
Überschreitung um 21-25 km/h
Verwarnung
Überschreitung um 26-29 km/h
1 Monat Entzug (mindestens)
Überschreitung um 30 km/h und mehr
Überschreitung um 25 km/h und mehr
Autobahn
Überschreitung um 26-30 km/h
Verwarnung
Überschreitung um 31-34 km/h
1 Monat Entzug (mindestens)
Überschreitung um 35 km/h und mehr
Überschreitung um 25 km/h und mehr
Eine Verwarnung entspricht sinngemäss einer «gelben Karte»: Kommt es innerhalb von zwei Jahren zu einer weiteren einschlägigen Überschreitung, wird der Führerausweis entzogen. Wer bereits mehrfach wegen Überschreitung der Geschwindigkeit aufgefallen ist, muss damit rechnen, dass die Entzugsdauer deutlich länger ausfällt.
Bei besonders hoher oder als gefährlich eingestufter Geschwindigkeit kann die Polizei den Führerausweis unmittelbar vor Ort sicherstellen. In solchen Fällen wird häufig zusätzlich eine verkehrspsychologische Abklärung angeordnet, um Ihre Fahreignung zu überprüfen.
Zur Erläuterung
Grundsätzlich gilt, dass innerorts bis netto (nach Abzug) 15 km/h, ausserorts bis netto 20 km/h und auf der Autobahn bis netto 25 km/h zu schnell kein Ausweisentzug erfolgt.
Danach (für die nächsten 4 km/h zu schnell) ist entscheidend, ob Sie in den letzten 2 Jahren eine Verwarnung oder einen Ausweisentzug hatten: Wenn nicht, dann erfolgt noch kein Entzug. Wenn hingegen schon, dann müssen Sie mit einem Ausweisentzug von mind. 1 Monat rechnen.
Bei nochmals 5 km/h mehr gibt es unabhängig einer allfälligen Vorbelastung einen Ausweisentzug von mind. 1 Monat, bei Vorbelastung auch mehr.
Bei zusätzlichen 5 km/h mehr erfolgt ein Ausweisentzug von mind. 3 Monaten, bei Vorbelastung auch mehr.
Im roten Bereich (innerorts + 50 km/h, ausserorts + 60 km/h und auf der Autobahn + 80 km/h) beginnt der Raserbereich mit mind. 24 Monaten Ausweisentzug, bei Vorbelastung auch mehr.
Achtung: Ausserorts gilt in der Regel erst nach der Ortstafel!
Die Busse (vom Staatsanwalt) sagt nichts darüber aus, ob auch ein Ausweisentzug (vom Strassenverkehrsamt) erfolgt. Wenn Sie die Busse im Strafbefehl bezahlen, anerkennen Sie den Vorwurf, auf welchen sich dann automatisch das Strassenverkehrsamt stützt. Sie müssen sich also bereits bei der Busse/Staatsanwaltschaft wehren, wenn Sie einen Ausweisentzug vermeiden möchten.
Noch Fragen?
Im Bereich Q&A finden Sie weitere Antworten zu Bussen, Verfahren und Ausweisentzug.